03. März 2025
Mit Datum vom 24. Januar 2025 hat der Bundesrat die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) für die Zusatzvereinbarung Lohn 2025 unterzeichnet. Die Allgemeinverbindlicherklärung tritt am 1. März 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025.