Dienstleistungen — FAQ
Häufig gestellte Fragen
Fragen
zum Lohn
Darf der Mindestlohn unterschritten werden?
Nein, ausser der Mitarbeiter ist körperlich oder geistig nicht voll leistungsfähig. Es braucht in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Diese ist der PBK Bern vorzulegen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier:
Gesuch Unterschreitung Mindestlohn
Zu welchem Lohn darf ein Betrieb einen Praktikanten/Schüler/Studenten anstellen?
Bei Jugendlichen, die das 17. Altersjahr noch nicht erreicht haben, bei Praktikanten, Schülern und Studenten mit einer Arbeitsdauer von gesamthaft bis 2 Monaten im Jahr, gilt der Mindestlohn nur als Richtwert, dies sind Sonderfälle nach Art. 45 Abs. 1 b). Bei Sonderfällen sind die Löhne vor Aufnahme der Tätigkeit individuell schriftlich zu vereinbaren. Diese Vereinbarung ist der PBK Bern zur Genehmigung vorzulegen.
Fragen
zur Arbeitszeitkontrolle
Warum darf die PBK Bern kontrollieren?
Die PBK Bern ist im Besitz einer umfassenden Vollmacht von den Vertragsparteien des LMV, die sie zur Durchführung von Kontrollen berechtigt. Das Verfahrensreglement können Sie in der Rubrik Dokumente einsehen.
Kann ich eine Lohnbuchkontrolle in meinem Betrieb beantragen?
Ja, das ist möglich. Melden Sie sich am besten direkt bei der Geschäftsstelle der PBK Bern.
Fragen
zum LMV
Wer ist zuständig für die Unterstellung?
Die Schweizerische Vollzugskomission Bauhauptgewerbe (SVK).
Welche Tätigkeiten fallen unter den LMV?
Das ist nicht pauschal zu beantworten. Melden Sie sich am besten direkt bei der Geschäftsstelle der PBK Bern.
Fragen
zu sonstige Themen
Wie gelange ich auf die neue Kommunikationsplattform?
Über den nachfolgenden Link gelangst du auf die Plattform: ISAB Portal
Sobald Sie sich eingeloggt haben, können Sie einfach und effizient folgende Gesuche/Meldungen einreichen:
- Gesuch betrieblicher Arbeitszeitkalender
- Meldung Überstundenvariante a oder b
- Meldung Arbeit an arbeitsfreien Tagen
Wo erhalte ich meine GAV-Bestätigung für Ausschreibungen?
Diese können Sie mit dem entsprechenden Login unter ISAB generieren.